Breach Response Services-Deckung

Im Rahmen des „Breach Response Services“ (dies sind zum Beispiel erforderliche Dienstleistungen nach einer Datensicherheitsverletzung oder einer Informationssicherheitsverletzung) stehen separate Zusatzlimits zur Verfügung:

  • Die Kosten der Benachrichtigung von Personen, deren personenbezogene Daten tatsächlich oder vermutlich von einer Datensicherheitsverletzung betroffen sind, werden bis zur vereinbarten Anzahl der Kunden übernommen (zB 25 000). Dies umfasst auch die Kosten für die Bereitstellung eines Call-Centers zur Beantwortung etwaiger Anfragen im Zusammenhang mit einer Datensicherheitsverletzung. Hier steht ein separates Zusatzlimit zur Verfügung.
  • Für die Beratung durch einen Rechtsanwalt, einen Computersicherheitsexperten, einen PCI-Forensiker (Payment Card Industry), sowie für Kreditüberwachungs- oder Identitätsüberwachungs-DienstleistungenÖffentlichkeitsarbeit (Public Relations) und Krisenmanagement-Dienstleistungen steht ein separates Zusatzlimit zur Verfügung.

Bitte beachten Sie dazu auch unsere Cyber Crime-Erklärungen.