CYBERPROTECT.AT® Rahmenbedingungen

Versicherer

Beazley Insurance Designated Activity Company (München, Deutschland) via Höher Insurance Services GmbH (Zeichnungsstelle mit Abschlussvollmacht)

Deckungssumme und Selbstbehalt

Die Deckungssummen reichen von 250 000 bis 5 000 000 Euro, und können im Anlassfall auch erhöht werden (anfragepflichtig). Der Selbstbehalt kann zwischen 1000 und 5 000 Euro frei gewählt werden, wobei bei Sonderrisiken dieser abweichen kann.

Versicherungsschutz (zeitlich und räumlich)

Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein genannten Zeitpunkt und endet mit Ablauf der Vertragsdauer. Darüber hinaus kann eine Vordeckung (Rückwärtsdeckung) eingeschlossen werden die Nachmeldefrist von 12 Monaten kann gegen eine Mehrprämie ebenso ausgeweitet werden. Diese Versicherung gilt, soweit rechtlich zulässig, für weltweit geltend gemachte Ansprüche, Handlungen oder Unterlassungen. Der Versicherer verzichtet auf sein Kündigungsrecht nach Eintritt eines Schadenfalls.

Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Auf den Vertrag ist österreichisches Recht anzuwenden. Klagen gegen den Versicherungsnehmer können bei dem sachlich zuständigen Gericht in Wien (Handelsgericht Wien oder Bezirksgericht für Handelssachen Wien) oder bei dem für den Wohn- oder Geschäftssitz des Versicherungsnehmers sachlich zuständigen österreichischen Gericht erhoben werden.

Zwingende Voraussetzungen

Für die Erlangung des Cyber-Versicherungsschutz müssen zwingend vier kritische Sicherheitsanforderungen erfüllt sein:

  • Sie sichern regelmäßig kritische Daten an einem „kalten“ oder „Offline“-Speicherort, der von einem Problem mit Ihrer Live-Umgebung nicht betroffen wäre. Ihre Backups werden regelmäßig getestet, um sicherzustellen, dass diese wiederherstellbar sind.
  • Sie verwenden Multi-Faktor-Authentifizierung (MFA) für Cloud-basierte Dienste (z. B. für den Zugriff auf Cloud-basierte E-Mail-Konten) und für alle Fernzugriffe auf Ihr Netzwerk.
  • Sie unterbinden Fernzugriff auf Ihre Umgebung ohne ein virtuelles privates Netzwerk (VPN).
  • Sie bieten allen Personen, die Zugang zum Netzwerk Ihres Unternehmens oder zu vertraulichen/persönlichen Daten haben, regelmäßig (mindestens einmal jährlich) Schulungen zum Thema Cybersicherheit, einschließlich Anti-Phishing, an.

Entfall des Selbstbehaltes (Breach Response Services)

Sofern folgende Punkte wichtiger Sicherheitsanforderungen kumulativ erfüllt sind, wird der Selbstbehalt für die Breach Response Services gem Versicherungsvertrag gestrichen:

  • Sie implementieren kritische Patches und aktualisieren Systeme so bald wie möglich und verwenden keine nicht mehr unterstützte end of service (EoS) oder end of life (EoL) Software.
  • Sie scannen eingehende E-Mails auf bösartige Anhänge und/oder Links.
  • Sie schützen alle Ihre Geräte mit Anti-Virus, Anti-Malware und/oder Endpoint- Protection-Software.

Deckungsausschlüsse

Vom Versicherungsschutz nicht umfasst sind unter anderem Schäden aus Personen- und Sachschäden, Ansprüche die unter die Deckung einer Berufshaftpflichtversicherung fallen, Ansprüche aus einem Beschäftigungsverhältnis, Diskriminierung, Versicherte oder verbundene Unternehmen gegen Versicherte, Vertragliche Haftungserweiterung, Besitz und Handel mit Wertpapieren, Unlautere Handelspraktiken, Wettbewerbs- und Kartellrecht, rechtswidrig erhobene oder abgeleitete Informationen, rechtswidrige Versendung von Mitteilungen, Vorvertragliche Handlungen, strafbare sowie böswillige oder vorsätzliche Handlungen, Geistiges Eigentum und Geschäftsgeheimnisse, Verlust von Geld und Verlust von Rabatten, Krieg und andere Konflikte.

Dies ist eine Marketing-Mitteilung gemäß Richtlinie (EU) 2016/97 des europäischen Parlaments und Rates vom 20. Januar 2016 über Versicherungsvertrieb (Neufassung), Artikel 17, Absatz 2. Daher ist dies nur eine beispielhafte Darstellung des Versicherungsumfanges, der konkrete Versicherungsschutz ergibt sich aus dem Versicherungsvertrag des jeweiligen Versicherungsnehmers.