Schaden
Ein Schaden kann sehr rasch eintreten und um hier keinen Fehler zu machen, ist es sehr wichtig, rasch und richtig zu reagieren. Wir haben hier die wichtigsten Erstmaßnahmen für Sie zusammengefasst und empfehlen die Einhaltung dieser Vorgangsweise.
Vorabinformation zu Forderungen durch einen Rechtsanwalt
Bei Forderungen durch einen Rechtsanwalt kommt es zumeist zu kurzen Fristenvorgaben – lassen Sie sich von diesen nicht verunsichern. Ab dem Eingang Ihrer Schadensmeldung bei uns obliegt es unseren Juristen diese Fristen einzuhalten bzw. zu verlängern. „Bitte beachten Sie, dass Vermögensschäden in der Bearbeitung im Vergleich zu Sachschäden wesentlich zeitintensiver sind. Es kann daher etwas dauern, bis Sie eine Rückmeldung bekommen!
Was ist ein Schaden?
Ein Schaden wird durch einen Verstoß verursacht. Dies kann durch falsches Tun (Beratung und/oder Vermittlung) oder Nicht-Tun (Unterlassung) passieren.
Wann liegt ein Schaden vor?
Dieser liegt dann vor, wenn bei Ihnen erstmals Schadensersatzansprüche (gerichtlich oder außergerichtlich) eines vermeintlich geschädigten Dritten, also Ihres Kunden, bei Ihnen einlangen. Der Verstoß muss im Versicherungszeitraum liegen, die Geltendmachung im Versicherungs- bzw. Nachdeckungszeitraum.
Welcher Versicherungsanspruch besteht im Schadenfall?
Die Deckung der Kosten einer außergerichtlichen und/oder gerichtlichen Feststellung und ABWEHR einer von einem Dritten behaupteten Schadenersatzverpflichtung sowie die Erfüllung von Schadenersatzverpflichtungen. Dies bedeutet, Sie brauchen dazu keinen eigenen Anwalt einschalten.
Vorgehensweise bei einem aufgetretenen Schaden
Ab Eingang der Schadenersatzansprüche bei Ihnen, müssen Sie bei uns unverzüglich eine Schadensmeldung einreichen – diese muss wie folgt aussehen:
1. Übermittlung der schriftlichen Schadenersatzansprüche
2. detaillierte Sachverhaltsdarstellung aus Ihrer Sicht in zeitlicher Abfolge
3. sämtliche relevanten Unterlagen (Anträge, Protokolle, Prospekte, Gesprächsnotizen usw.) mitsenden
Diese senden Sie uns bitte in elektronischer Form per Fax an +43 2622 269 02- 40 oder E-Mail an office@hoeher.info
Obliegenheiten nach Eintritt des Schadenfalls
Dies sind Rechtsnormen, die durch den Versicherungsnehmer UNBEDINGT eingehalten werden müssen – das sind zum Beispiel:
• die Einhaltung der Frist zur Schadensmeldung
• kein Eingestehen Ihrer Schuld (Anerkenntnis) gegenüber den vermeintlich geschädigten Dritten
• Verletzung der Schadensminderungsverpflichtung
ACHTUNG: Die Verletzung dieser Obliegenheiten kann zu Verlust Ihrer Deckung führen, wenn Sie für den Schadenfall kausal sind.
Wie geht es nach der Schadeneinreichung weiter?
Nach Eingang der Unterlagen bei uns erhalten Sie ein E-Mail als Bestätigung Ihres gemeldeten Schadens. Gleichzeitig reichen wir den Schaden an die zuständigen Stellen weiter. Sie erhalten daraufhin im Anlassfall eine entsprechende Rückmeldung zu der Schadenbearbeitung, sobald es die Ereignisse erfordern.
Entscheidung des Versicherers
Bitte beachten Sie, dass die Entscheidung, ob ein Schadenfall vom Versicherungsschutz umfasst ist oder nicht, immer vom Versicherer getroffen und mitgeteilt wird.